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Geschrieben von Frode Skar, Finanzjournalist.

JPMorgan räumt ein dass Trumps Konten geschlossen wurden

JPMorgan räumt ein dass Trumps Konten nach dem 6 Januar geschlossen wurden

JPMorgan Chase hat erstmals offiziell bestätigt, dass die Bank die Konten von Präsident Donald Trump sowie mehrere seiner Unternehmen im politischen und rechtlichen Nachgang des Angriffs auf das Kapitol am 6 Januar 2021 geschlossen hat. Die Bestätigung erfolgte in einem Gerichtsdokument im Rahmen von Trumps Klage gegen die Bank und ihren Vorstandsvorsitzenden Jamie Dimon.

Im Zentrum des Rechtsstreits steht das Thema Debanking, also die Praxis, Kundenbeziehungen zu beenden oder Finanzdienstleistungen zu verweigern, häufig unter Verweis auf Reputationsrisiken.

Trump fordert 5 Milliarden Dollar Schadenersatz. Er wirft der Bank vor, seine Konten aus politischen Gründen geschlossen zu haben und dadurch seine Geschäftsaktivitäten erheblich beeinträchtigt zu haben.


Erste schriftliche Bestätigung der Bank

In der Gerichtsakte erklärte der frühere Chief Administrative Officer von JPMorgan, Dan Wilkening, dass die Bank im Februar 2021 bestimmte Konten im Bereich Private Banking und Commercial Banking schließen ließ.

Bislang hatte JPMorgan nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt, dass die Konten des Präsidenten nach den Ereignissen vom 6 Januar beendet wurden. Die Bank hatte sich zuvor nur allgemein zu ihren Richtlinien zur Kontoschließung geäußert und dabei auf Datenschutzbestimmungen verwiesen.

Eine Sprecherin der Bank wollte sich über die Inhalte der Gerichtsunterlagen hinaus nicht äußern.


Streit um Zuständigkeit und Milliardenforderung

Trump reichte die Klage zunächst vor einem Gericht im Bundesstaat Florida ein, wo sich inzwischen sein Hauptwohnsitz befindet. JPMorgan versucht, das Verfahren vor ein Bundesgericht zu bringen und die Zuständigkeit nach New York zu verlegen, da sich dort die betreffenden Konten befanden und ein Großteil von Trumps geschäftlicher Tätigkeit angesiedelt war.

In der Klageschrift wirft Trump der Bank unter anderem Rufschädigung im geschäftlichen Kontext sowie Verstöße gegen staatliche und bundesrechtliche Vorschriften zu unlauteren Geschäftspraktiken vor.

Laut Klage soll Trump nach Erhalt der Mitteilung über die Kontoschließung persönlich Kontakt mit Jamie Dimon aufgenommen haben. Dimon habe zugesagt, den Vorgang zu prüfen, jedoch nicht weiter reagiert.


Vorwurf einer schwarzen Liste

Ein weiterer zentraler Vorwurf betrifft eine angebliche reputationsbezogene schwarze Liste, auf die Trump und seine Unternehmen gesetzt worden sein sollen. Diese Liste werde nach Darstellung seiner Anwälte von JPMorgan und möglicherweise anderen Banken genutzt, um Kunden künftig von neuen Geschäftsbeziehungen auszuschließen.

Die Anwälte der Bank erklärten, sie würden auf diesen Vorwurf reagieren, sobald die Kläger genauer erläutern, was sie unter einer solchen schwarzen Liste verstehen.

JPMorgan hatte zuvor betont, man bedaure, dass Trump den Rechtsweg gewählt habe, halte die Klage jedoch für unbegründet.


Debanking als politisches Konfliktfeld

Das Thema Debanking hat sich in den vergangenen Jahren von einer eher technischen Frage der Finanzregulierung zu einem politisch stark aufgeladenen Thema entwickelt.

Debanking beschreibt die Beendigung von Geschäftsbeziehungen durch Banken oder die Verweigerung von Dienstleistungen wie Krediten oder Konten, oft unter Hinweis auf Risikomanagement oder Reputationsfragen.

Konservative Politiker argumentieren seit einiger Zeit, dass Banken Reputationsrisiken als Vorwand genutzt hätten, um politisch umstrittene Personen oder Organisationen auszuschließen.

Bereits während der Obama Regierung war es zu Kontroversen gekommen, als Banken aufgefordert wurden, Geschäftsbeziehungen zu bestimmten Branchen zu überprüfen.

Seit Trumps Rückkehr ins Präsidentenamt haben von ihm ernannte Aufsichtsbehörden versucht, die Nutzung von Reputationsrisiken als alleinigen Grund für die Ablehnung von Kunden stärker einzuschränken.


Mögliche Folgen für den Bankensektor

Der Ausgang des Verfahrens könnte erhebliche Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Großbanken und politisch exponierten Personen in den USA haben. Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass JPMorgan rechtswidrig gehandelt hat, könnte dies die Ermessensspielräume von Banken im Umgang mit Reputationsrisiken einschränken.

Gleichzeitig unterliegen Banken strengen Vorschriften im Bereich Geldwäscheprävention, Sanktionen und Risikomanagement. Die Abgrenzung zwischen legitimer Risikosteuerung und politischer Diskriminierung bleibt juristisch komplex.

Dies ist nicht die erste Klage Trumps gegen ein großes Finanzinstitut wegen angeblichen Debankings. Bereits 2025 verklagte die Trump Organization das Kreditkartenunternehmen Capital One aus ähnlichen Gründen. Dieses Verfahren ist noch anhängig.

Der Fall JPMorgan könnte somit zu einem richtungsweisenden Präzedenzfall für den Umgang von Banken mit politisch kontroversen Kunden werden.

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